Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. April 2023 wird der Streitwert für das Verfahren M 31 K 23.393 auf 24.415,62 € festgesetzt.
I.
Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2023 erhob die Klägerin Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 27. Dezember 2022, durch den der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Überbrückungshilfe III Plus abgelehnt worden war. Eine Kopie des Ablehnungsbescheids war der Klage beigefügt.
Das Verwaltungsgericht setzte den Streitwert vorläufig auf 5.000 € fest. Im Laufe des Klageverfahrens äußerten sich weder die Klägerin noch die Beklagte zum Streitgegenstand, die Klägerin stellte keinen Klageantrag, Verwaltungsakten legte die Beklagte nicht vor.
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