Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 19. April 2012 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 27. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|