Von einer Nettolohnoptimierung spricht man, wenn steuerpflichtige Gehaltsbestandteile in eine steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung umgewandelt werden sollen (= Gehaltsumwandlung). Ziel dieser Vorgehensweise ist es, den gleichen Nettolohn wie vor der Umwandlung bei einer geringeren Steuer- und Abgabenlast zu erreichen.
Die Anerkennung einer Gehaltsumwandlung setzt voraus, dass die Änderung des Arbeitsvertrags vor Entstehung des Lohnanspruchs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgenommen wird.
Eine Gehaltsumwandlung ist zudem nicht möglich, wenn die steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden muss. Sie wird folglich nur dann anerkannt, wenn die steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung ohne diese Zusätzlichkeitsvoraussetzung erbracht werden kann. Auch eine Gehaltsumwandlung zugunsten von Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Bei den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten ist eine Umwandlung von steuerpflichtigen Gehaltsbestandteilen in steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendungen mit Wirkung für die Zukunft möglich:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|