12/2019 - Abgabenordnung
Nach wie vor gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, ein elektronisches Aufzeichnungs-system zur Aufzeichnung von (Bar-)Geschäftsvorfällen zu nutzen. Die Form der Kassenfüh-rung können die Mandanten weiterhin selbst bestimmen. Gerade in Zeiten, in denen die technischen Anforderungen an EDV-Kassensysteme stetig steigen, wählen viele kleinere Unternehmen bewusst die offene Ladenkasse. Lesen Sie hier, welche Regeln für die Kas-senführung zu beachten sind und welche Fehler häufig gemacht werden.