I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) legten gegen den Einkommensteuerbescheid 1979 vom 15. September 1983 Einspruch mit dem Begehren ein, der Besteuerung geringere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugrunde zu legen. Der Einspruch blieb erfolglos. Während des Klageverfahrens erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) am 9. Dezember 1983 einen nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (
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