EuGH - Urteil vom 03.05.2012
Rs. C-520/10
Normen:
Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 2 Nr. 1; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 6; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 9 Abs. 2 Buchst. e; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 2; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1084
BStBl II 2012, 755
DStRE 2013, 228
EuZW 2012, 433
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich) - 22.10.2010,

Mehrwertsteuer bei Vertrieb von Telefonkarten für Auslandsgespräche über Vertriebshändler; Vorabentscheidungsersuchen des englischen First-tier Tribunal

EuGH, Urteil vom 03.05.2012 - Aktenzeichen Rs. C-520/10

DRsp Nr. 2012/8833

Mehrwertsteuer bei Vertrieb von Telefonkarten für Auslandsgespräche über Vertriebshändler; Vorabentscheidungsersuchen des englischen First-tier Tribunal

Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2003/92/EG des Rates vom 7. Oktober 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Telefonanbieter, der Telekommunikationsdienstleistungen anbietet, die darin bestehen, dass an einen Vertriebshändler Telefonkarten verkauft werden, die alle notwendigen Informationen zur Tätigung internationaler Anrufe über die von diesem Anbieter zur Verfügung gestellte Infrastruktur enthalten und die vom Vertriebshändler im eigenen Namen und für eigene Rechnung entweder unmittelbar oder über andere Steuerpflichtige wie Groß- und Einzelhändler an Endnutzer weiterverkauft werden, eine entgeltliche Telekommunikationsdienstleistung an den Vertriebshändler erbringt. Dagegen erbringt der betreffende Anbieter keine zweite entgeltliche Dienstleistung an den Endnutzer, wenn dieser, nachdem er die Telefonkarte erworben hat, von dem Recht Gebrauch macht, mit Hilfe der Informationen auf der Karte Anrufe zu tätigen.

Tenor: