Tenor:
Die Regulierung von Schäden aus Versicherungsfällen, die im Namen und auf Rechnung eines Versicherers von einem Dritten ausgeführt wird, der dabei in keiner Vertragsbeziehung zu den Versicherten steht und dessen Tätigkeit es nicht umfasst, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer im Hinblick auf den Abschluss von Versicherungsverträgen zusammenzubringen, fällt nicht unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG.
1. Sind Dienstleistungen im Bereich der Regulierung von Schäden aus Versicherungsfällen von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ein Versicherer diese Aufgabe nicht selbst durchführt, sondern sie an einen Dritten auslagert? Auf diese Frage gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Mehrwertsteuerbefreiung der Versicherungsdienstleistungen(2) noch keine eindeutige Antwort.
I - Rechtlicher Rahmen
A - Unionsrecht
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|