Mehrwertsteuerpflicht für Dienstleistungen der Vorführung kommerzieller Werbung auf dem Fernsehmarkt; Einbeziehung einer Vorführungsabgabe zur Kunstförderung in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer; Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Supremo Tribunal Administrativo
Mehrwertsteuerpflicht für Dienstleistungen der Vorführung kommerzieller Werbung auf dem Fernsehmarkt; Einbeziehung einer Vorführungsabgabe zur Kunstförderung in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer; Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Supremo Tribunal Administrativo
Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, 2 Buchst. a und 3 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sowie die Art. 73, 78 Abs. 1 Buchst. a und 79 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass eine Abgabe wie die in der portugiesischen Regelung zur Förderung der kinematografischen und audiovisuellen Künste vorgesehene Vorführungsabgabe in die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, die für die Dienstleistung der Vorführung kommerzieller Werbung geschuldet wird, einzubeziehen ist.
Tenor:
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