EuGH - Urteil vom 08.11.2012
Rs. C-165/11
Normen:
Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 2 Nr. 1; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 16 Abs. 1; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
DB 2013, 159
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Najvy??í súd Slovenskej republiky (Slowakei) - 22.03.2011,

Mehrwertsteuerpflichtiger Verkauf veredelter Waren aus Drittland im Zolllagerverfahren; Vorabentscheidungsersuchen des slowakischen Obersten Gerichtshofs

EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - Aktenzeichen Rs. C-165/11

DRsp Nr. 2012/21411

Mehrwertsteuerpflichtiger Verkauf veredelter Waren aus Drittland im Zolllagerverfahren; Vorabentscheidungsersuchen des slowakischen Obersten Gerichtshofs

In dem Fall, dass Waren aus einem Drittland in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, sodann im aktiven Veredelungsverkehr nach dem Nichterhebungsverfahren verarbeitet, anschließend verkauft und erneut in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind und während der gesamten Vorgänge in demselben im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats belegenen öffentlichen Zolllager verblieben sind, unterliegt der Verkauf solcher Waren nach Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2004/66/EG des Rates vom 26. April 2004 geänderten Fassung der Mehrwertsteuer, es sei denn, der Mitgliedstaat hat von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, diesen Verkauf nach Art. 16 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie nicht der Steuer zu unterwerfen, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.

Tenor: