ArbG Bielefeld, vom 07.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1649/20
Merkmale einer VerdachtskündigungVerdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung als KündigungsgrundAnhörung des Arbeitnehmers vor einer Verdachtskündigung
LAG Hamm, Urteil vom 23.11.2021 - Aktenzeichen 14 Sa 502/21
DRsp Nr. 2022/9369
Merkmale einer VerdachtskündigungVerdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung als KündigungsgrundAnhörung des Arbeitnehmers vor einer Verdachtskündigung
1. Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Der Verdacht muss auf konkrete, vom Kündigenden darzulegende und gegebenenfalls zu beweisende Tatsachen gestützt sein.2. Der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung in Form einer fingierten Warenrückgabe kann einen Kündigungsgrund darstellen.3. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung Gelegenheit geben, zu den Verdachtsmomenten Stellung zu nehmen. Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, bestimmte zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen ggf. zu bestreiten oder den Verdacht entkräftende Tatsachen aufzuzeigen und so zur Aufhellung der für den Arbeitgeber im Dunkeln liegenden Geschehnisse beizutragen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 7. April 2021 (3 Ca 1643/20) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.