BFH vom 27.06.1995
IX R 90/93

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

BFH, vom 27.06.1995 - Aktenzeichen IX R 90/93

DRsp Nr. 1997/8363

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Miethöhe, sondern auch bezüglich der Vereinbarungen über die Nebenkosten und einer etwaigen Möblierung.

Für die Praxis:

Im Streitfall rechnete die Klägerin mit ihrer Mutter die Nebenkosten einmal jährlich ab, obwohl in dem Mietvertrag ein monatlicher Festbetrag vereinbart worden war. Außerdem fehlte im Mietvertrag der Hinweis, daß das Appartement möbliert vermietet wurde. Der BFH lehnte deshalb die steuerliche Anerkennung des Mietvertrags ab.