Im Streitfall rechnete die Klägerin mit ihrer Mutter die Nebenkosten einmal jährlich ab, obwohl in dem Mietvertrag ein monatlicher Festbetrag vereinbart worden war. Außerdem fehlte im Mietvertrag der Hinweis, daß das Appartement möbliert vermietet wurde. Der BFH lehnte deshalb die steuerliche Anerkennung des Mietvertrags ab.
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