Im schriftlichen Vertrag war zwischen den Eltern und dem Sohn eine feste Miete inklusive Nebenkosten von DM 240,-- vereinbart worden, die nur DM 28,-- über den tatsächlichen Nebenkosten lag. Die Vertragsparteien gingen zwar übereinstimmend davon aus, daß die Miete erhöht werden sollte, hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung bestanden jedoch nur mündliche Vereinbarungen, die aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen der Vertragsparteien unbestimmt waren.
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