FG Köln - Urteil vom 07.12.2005
5 K 5762/04
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1442
EFG 2007, 1165

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

FG Köln, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 5 K 5762/04

DRsp Nr. 2007/12867

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

Ein Wohnungsmietvertrag zwischen den Eltern und einer von ihnen finanziell unterstützten Tochter ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Mietvertrag ohne spätere Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis auf ein Jahr abgeschlossen wurde, der Mietzins niedriger vereinbart wurde als mit einem dritten Vormieter, sich widersprechende Vereinbarungen über die Abrechnung von Nebenkosten vorliegen, davon eine Vereinbarung keinerlei Angaben darüber enthält, welche Nebenkosten vom Mieter direkt an den Erheber zu zahlen sind, mit anderen Mietern keine vergleichbaren Regelungen vereinbart wurden, diese Zusatzvereinbarung nicht erfüllt wurde und die Tochter die Miete zudem aus dem Unterhalt ihrer Eltern bezahlt hat.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Anerkennung des von den Klägern mit ihrer Tochter abgeschlossenen Mietverhältnisses.