BFH vom 26.07.1995
X R 7/94

Mietwert nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung als dauernde Last

BFH, vom 26.07.1995 - Aktenzeichen X R 7/94

DRsp Nr. 1997/8350

Mietwert nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung als dauernde Last

Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anläßlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten und hat der Übernehmer beantragt, § 13 a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 7 EStG (Nutzungswertbesteuerung) nicht mehr anzuwenden (§ 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 EStG), kommt mangels Aufwendungen ein Abzug des Mietwertes als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG (dauernde Last) nicht mehr in Betracht.

Für die Praxis:

Der "Nutzungsnachteil" als solcher bei Überlassung einer Wohnung des Verpflichteten an den Übergeber ist keine Aufwendung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG. Dementsprechend hat auch der Nutzungsberechtigte den "Nutzungsvorteil" nicht als Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 EStG im Rahmen des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG zu versteuern.