BFH - Urteil vom 04.12.2001
IX R 70/98
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 635

Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

BFH, Urteil vom 04.12.2001 - Aktenzeichen IX R 70/98

DRsp Nr. 2002/4025

Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG grds. davon auszugehen, dass der Stpfl. beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen.2. Der Entschluss des Stpfl., auf Dauer zu vermieten, muss endgültig gefasst sein. Er fehlt, wenn der Stpfl. das Grundstück kurzfristig wieder verkaufen will oder er sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben mit notariellem Vertrag vom 14. Februar 1992 ein Grundstück, das sie mit einem im Kalenderjahr 1993 (Streitjahr) fertig gestellten und ab dem 1. Dezember 1993 vermieteten Einfamilienhaus bebauten. Gemäß den unter dem 6. November 1993 getroffenen mietvertraglichen Vereinbarungen sollte das Mietverhältnis am 1. Dezember 1998 enden, da "beabsichtigt" sei, "das Haus zu verkaufen".