Mietzahlungen für Mietwohnung bei krankheitsbedingten Umzug in ein Pflegeheim für die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist als außergewöhnliche Belastung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2012 - Aktenzeichen 5 K 2017/10
DRsp Nr. 2013/4058
Mietzahlungen für Mietwohnung bei krankheitsbedingten Umzug in ein Pflegeheim für die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist als außergewöhnliche Belastung
Bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen eines krankheitsbedingten Aufenthalts in einem Alters- oder Pflegeheim können die Mietzahlungen für die Monate der einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.