Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 20.05.2022 wird der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,Kirchensteuer,
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die von den Arbeitnehmern gezahlten Entgelte für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges mindern.
Den Arbeitnehmern der Klägerin steht teilweise ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dies geschieht auf der Grundlage der Firmenwagenregelung (Company Car Policy) der Z-Gruppe, auf die verwiesen wird (Bl. 45 ff. Gerichtsakte -GA).
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