Mindestlohn: Worauf Sie achten sollten, damit aus Mini- und Midijobs keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen werden

Minijobber können künftig 520 € statt 450 € durchschnittlich pro Monat verdienen. Ab dem 01.10.2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber finden Sie in diesem Beitrag.

Mindestlohn erhöht sich auf 12 € pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn betrug am 01.01.2022 noch 9,82 €. Nach einer Anhebung auf 10,45 € zum 01.07.2022 erhöht der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 € je Zeitstunde.

Tipp Die nächste Anpassung soll zum 30.06.2023 durch die Mindestlohnkommission beschlossen und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Wirkung zum 01.01.2024 verbindlich gemacht werden. Danach sollen alle zwei Jahre Anpassungen erfolgen.

Minijob-Grenze wird auf 520 € monatlich angehoben