Minijobs 2019: Aktuelle Hinweise zur richtigen Berechnung der SV-Grenze

Ende 2018 waren bei der Minijob-Zentrale mehr als 6,5 Mio. Minijobber im gewerblichen Bereich gemeldet. Rund 17 % aller Beschäftigten im gewerblichen Bereich waren Ende 2018 damit als Minijobber tätig. Grund genug, sich mit den Grundsätzen und Besonderheiten in diesem Bereich vertraut zu machen.

Definition und Arten von Minijobs

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Es gibt zwei Arten von Minijobs: 450-€-Minijobs und kurzfristige Minijobs.

  • 450-€-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber regelmäßig nicht mehr als 450 € im Monat verdient. Er arbeitet meist regelmäßig - auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Einsätze kommt es nicht an.
  • Kurzfristige Minijobs heißen auch kurzfristige Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet (Diese Fristen sollten eigentlich Ende 2018 auslaufen, gelten aber nun dauerhaft). Er arbeitet hier nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich - die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.

Für beide Minijob-Arten gelten für Arbeitgeber und Minijobber eigene Regelungen, abhängig davon, ob sie im oder in stattfinden.