Ende 2018 waren bei der Minijob-Zentrale mehr als 6,5 Mio. Minijobber im gewerblichen Bereich gemeldet. Rund 17 % aller Beschäftigten im gewerblichen Bereich waren Ende 2018 damit als Minijobber tätig. Grund genug, sich mit den Grundsätzen und Besonderheiten in diesem Bereich vertraut zu machen.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Es gibt zwei Arten von Minijobs: 450-€-Minijobs und kurzfristige Minijobs.
Für beide Minijob-Arten gelten für Arbeitgeber und Minijobber eigene Regelungen, abhängig davon, ob sie im oder in stattfinden.
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