Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 05.10.2020
S 0625-1#007

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 05.10.2020 (S 0625-1#007) - DRsp Nr. 2020/80370

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Erlass vom 05.10.2020 - Aktenzeichen S 0625-1#007

DRsp Nr. 2020/80370

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Oktober 2020

Aufgrund

ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Am 5. Oktober 2020 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau sei keine „regelmäßige“ Rentenanpassung im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG.

Entsprechendes gilt für am 5. Oktober 2020 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.