Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 12.10.2020
- S 0853-1#024 -

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 12.10.2020 (- S 0853-1#024 -) - DRsp Nr. 2020/80429

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Erlass vom 12.10.2020 - Aktenzeichen - S 0853-1#024 -

DRsp Nr. 2020/80429

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2021 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel (Hilfsmittelerlass 2021)

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2021 findet bundeseinheitlich vom

5. bis 7. Oktober 2021

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2021 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: