BFH - Urteil vom 01.12.1998
VII R 22/97
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1 ; MinöSt (1993) § 31 Abs. 3 Nr. 4 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 ; EWGRL 12/92 Art. 6, 22 ; EWGRL 81/92 Art. 8 ;

MinöSt; Vergütung; Warenkreditversicherung

BFH, Urteil vom 01.12.1998 - Aktenzeichen VII R 22/97

DRsp Nr. 2002/13828

MinöSt; Vergütung; Warenkreditversicherung

1. Die MinöSt-rechtliche Regelung, nach der dem Verkäufer vom zum normalen Steuersatz versteuertem Mineralöl die im Preis enthaltene MinöSt auf Antrag zu erstatten oder zu vergüten ist, wenn sie wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers nicht auf diesen abgewälzt werden kann und der Steuerbetrag 10.000 DM übersteigt, ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Steuerbetragsgrenze als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall von Verkäufer zu tragen ist. Nur der den Steuerbetrag von 10.000 DM übersteigende Betrag kommt daher für eine Erstattung bzw. Vergütung in Frage. 2. Auf den nach Abzug des Selbstbehalts erstattungsfähigen Betrag sind Leistungen aus einer Warenkreditversicherung nicht anzurechnen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1 ; MinöSt (1993) § 31 Abs. 3 Nr. 4 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 ;