OLG München - Endurteil vom 02.06.2023
23 U 6173/21
Normen:
BGB § 164; BGB § 185 Abs. 2; BGB § 362 Abs. 2; BGB § 488 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Coburg, vom 19.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19-7361876-0-3
LG München I, vom 26.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen O 9859/19

Missbrauch der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers durch Anweisung an den Darlehensgeber zur Auszahlung eines Darlehens auf ein PrivatkontoWirksamkeit der Anweisung zur Auszahlung an einen Dritten

OLG München, Endurteil vom 02.06.2023 - Aktenzeichen 23 U 6173/21

DRsp Nr. 2023/16508

Missbrauch der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers durch Anweisung an den Darlehensgeber zur Auszahlung eines Darlehens auf ein Privatkonto Wirksamkeit der Anweisung zur Auszahlung an einen Dritten

1. Ein Geschäftspartner kann aus der Unbeschränktheit der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers ausnahmsweise keine Rechte herleiten, wenn der Geschäftsführer objektiv seine Befugnisse überschreitet und dies für den Geschäftspartner offenkundig ist. 2. Hiervon ist auszugehen, wenn der Geschäftsführer die Anweisung erteilt, ein der Gesellschaft gewährtes Darlehen ohne nachvollziehbaren Grund auf ein Privatkonto auszuzahlen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.07.2021, Az. 10 HK O 9859/19, aufgehoben.

2.

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 19.06.2019, Az. 19-7361876-0-3, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

3.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 10.000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.09.2019 zu zahlen.

4.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen.

5.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Nebenintervenientin trägt die durch die Nebenintervention verursachten Kosten selbst.

6. 7.