Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.07.2021, Az. 10 HK
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 19.06.2019, Az. 19-7361876-0-3, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
3.Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 10.000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.09.2019 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen.
5.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Nebenintervenientin trägt die durch die Nebenintervention verursachten Kosten selbst.
6. 7.
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