Der Kläger wurde in den Jahren 1986 bis 1988 mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ das Finanzamt im Dezember 1991 geänderte Einkommensteuerbescheide. Die festgesetzte Mehrsteuer wurde für die Dauer des nachfolgenden Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.
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