FG Köln - Urteil vom 17.12.2008
12 K 2920/06
Normen:
AO § 228; AO § 231 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;

Mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Verfügung als erneuter Abrechnungsbescheid, der die Zahlungsverjährung unterbricht

FG Köln, Urteil vom 17.12.2008 - Aktenzeichen 12 K 2920/06

DRsp Nr. 2009/15801

Mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Verfügung als erneuter Abrechnungsbescheid, der die Zahlungsverjährung unterbricht

Erlässt die Finanzbehörde nach dem Ergehen eines Abrechnungsbescheids und gewährter AdV vor Eintritt der Zahlungsverjährung eine Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht als weiterer Abrechnungsbescheid bezeichnet worden ist, so wird die Zahlungsverjährung erneut gem. § 231 Abs. 1 AO unterbrochen.

Normenkette:

AO § 228; AO § 231 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;

Tatbestand:

Der Kläger wurde in den Jahren 1986 bis 1988 mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ das Finanzamt im Dezember 1991 geänderte Einkommensteuerbescheide. Die festgesetzte Mehrsteuer wurde für die Dauer des nachfolgenden Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.