BFH - Beschluss vom 13.12.2011
VIII B 136/11
Normen:
AO § 129; AO § 164 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 550
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 02.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4826/08

Möglichkeit des Entstehens eines schutzwürdigen Vertrauenstatbestands bei Vorbehalt der Nachprüfung

BFH, Beschluss vom 13.12.2011 - Aktenzeichen VIII B 136/11

DRsp Nr. 2012/3073

Möglichkeit des Entstehens eines schutzwürdigen Vertrauenstatbestands bei Vorbehalt der Nachprüfung

NV: Teilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen schriftlich mit, sein Steuerfall sei abschließend geprüft, ist das Finanzamt deswegen nicht nach Treu und Glauben gehindert, offenkundige Fehler bei der Veranlagung auch weiterhin zu Lasten des Steuerpflichtigen zu korrigieren.

Normenkette:

AO § 129; AO § 164 Abs. 2;

Gründe

Die Beschwerde ist nicht begründet. Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) liegen nicht vor.