Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems bei dem der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, die Lieferung aber ausblieb.
Der Kläger bestellte im Streitjahr 2010 ein Blockheizkraftwerk bei der Firma X GmbH in O (im Folgenden: X). Die X bestätigte die Bestellung mit Schreiben vom 29.3.2010. Das Blockheizkraftwerk wurde dem Kläger von der X ebenfalls mit Datum vom 29.3.2010 i. H. 22.500 € zzgl. 4.275 € Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Um den Rechnungsbetrag zahlen zu können, nahm der Kläger ein Darlehen bei der ... i.H. von 27.000 € auf. Der Kläger hat den Kaufpreis ausweislich eines Vermerks der X auf der Rechnung am 11.5.2010 bezahlt. Aus der Rechnung ist erkennbar, dass die Rechnungsbeträge vor Lieferausführung angefordert wurden.
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