Mutterschaftsgeld als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn; Progressionsvorbehalt
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 3 K 22/07
DRsp Nr. 2008/16218
Mutterschaftsgeld als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn; Progressionsvorbehalt
1. Mutterschaftsgeld aus einer nicht obligatorischen Kollektiv-Krankentagegeldversicherung unterliegt weder als Arbeitslohn der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt, soweit die Versicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Arbeitslohn finanziert wurden.2. Der Beitrag des Schweizer Arbeitgebers zur Kollektivversicherung ist von dem in Deutschland ansässigen, begünstigten Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu versteuern.3. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Kollektivversicherung ist als Sonderausgabe abzugsfähig.