OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.12.2021
9 U 98/20
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 2; BGB § 286; BGB § 988; BGB § 818; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 08.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 187/19

Nachbarstreit um Nutzung von Stellplätzen und den Standort einer Übergabestation für VersorgungsleitungenAnspruch auf NutzungsentschädigungAnspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2021 - Aktenzeichen 9 U 98/20

DRsp Nr. 2022/3456

Nachbarstreit um Nutzung von Stellplätzen und den Standort einer Übergabestation für Versorgungsleitungen Anspruch auf Nutzungsentschädigung Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2020(16 O 187/19) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil ist wie das angefochtene Urteil vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 2; BGB § 286; BGB § 988; BGB § 818; BGB § 242;

Gründe

I.

Die Parteien sind ehemalige Grundstücksnachbarn. Im vorliegenden Verfahren streiten sie im Wesentlichen um die Nutzung von Stellplätzen sowie den Standort einer Übergabestation für Versorgungsleitungen.