Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. November 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Betriebsprüfungsbescheid der Beklagten für den Prüfzeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013, mit dem von ihm Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von noch 378.190,32 € gefordert werden.
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