LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.06.2021
L 28 BA 122/18
Normen:
SGB IV § 28p Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 76 KR 1453/16

Nachforderung von SozialversicherungsbeiträgenAls Subunternehmer beauftragte BauhilfskräftePersonenbezogene Feststellung einer Versicherungspflicht und einer Beitragshöhe

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.06.2021 - Aktenzeichen L 28 BA 122/18

DRsp Nr. 2021/17665

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen Als Subunternehmer beauftragte Bauhilfskräfte Personenbezogene Feststellung einer Versicherungspflicht und einer Beitragshöhe

Bei als Subunternehmer beauftragten Bauhilfskräften handelt es sich um Scheinselbständige, wenn, mangels schriftlicher Verträge und aussagekräftiger Rechnungen diesen ein konkret von ihnen zu erbringendes Werk nicht zugeordnet werden kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. November 2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 28p Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Betriebsprüfungsbescheid der Beklagten für den Prüfzeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013, mit dem von ihm Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von noch 378.190,32 € gefordert werden.