BFH vom 26.07.1995
I B 200/94

Nachforderungsbescheid an beschränkt steuerpflichtige Künstlergruppe

BFH, vom 26.07.1995 - Aktenzeichen I B 200/94

DRsp Nr. 2001/1225

Nachforderungsbescheid an beschränkt steuerpflichtige Künstlergruppe

1. Tritt eine ausländische Künstlergruppe im Inland auf, ist diese zwar zivilrechtlich Gläubiger der Vergütung i.S. des § 50 a Abs. 5 Satz 2 EStG, Steuerschuldner sind hingegen die einzelnen Gruppenmitglieder. 2. Wird in einem solchen Fall ein Nachforderungsbescheid an die Künstlergruppe und nicht an die einzelnen Mitglieder gerichtet, so bestehen ernstliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Adressierung.

Für die Praxis:

Es stellt sich die Frage, ob die im Streitfall verwendete Adressierung "X-Gruppe" nicht als Sammelbezeichnung für die Gesellschafter angesehen werden könnte. Nach Auffassung des BFH muß indes die Frage, ob aufgrund des Sinn und Zwecks des Steuerabzugsverfahrens nach § 50 a Abs. 4 EStG die Anforderungen an die Bezeichnung des Steuerschuldners niedriger anzusetzen sind, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.