FG Hamburg - Urteil vom 12.12.2005
VI 18/04
Normen:
EStG § 15 § 18 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 661

Nachhaltige Erfindertätigkeit oder Zufallserfindung

FG Hamburg, Urteil vom 12.12.2005 - Aktenzeichen VI 18/04

DRsp Nr. 2006/11605

Nachhaltige Erfindertätigkeit oder Zufallserfindung

Eine nachhaltige erfinderische Tätigkeit kann in der Förderung der Verwertungsreife der Erfindung liegen. Die Ausarbeitung der technischen Lösung einer Erfindung durch den beauftragten Patentanwalt führt jedenfalls dann nicht zu einer nachhaltigen Tätigkeit des Erfinders, wenn der Patentanwalt lediglich eine übliche Leistung im Patenterteilungsverfahren erbringt.

Normenkette:

EStG § 15 § 18 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Verwertung einer Erfindung zu steuerbaren Einkünften führt.