BFH - Urteil vom 29.11.2000
I R 102/99
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1, § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 38 ; DBA-Zypern Art. 15 Abs. 1, 2; Protokoll zum DBA-Zypern;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 546
BFHE 194, 69
BStBl II 2001, 195
DB 2001, 846
Vorinstanzen:
FG Münster,

Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

BFH, Urteil vom 29.11.2000 - Aktenzeichen I R 102/99

DRsp Nr. 2001/3746

Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

»1. Führt der Arbeitgeber für zunächst als steuerfrei behandelten Arbeitslohn nachträglich Lohnsteuer an das FA ab, so fließt dem Arbeitnehmer hierdurch zusätzlicher Arbeitslohn zu. Das gilt unabhängig davon, ob die nachträglich lohnversteuerten Einkünfte tatsächlich sachlich steuerpflichtig waren oder nicht. 2. Nach Art. 15 DBA-Zypern in Zypern zu besteuernde Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind nicht von der deutschen Einkommensteuer freigestellt, wenn sie nach dem Steuerrecht Zyperns nicht der dortigen Einkommensteuer unterliegen.«

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1, § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 38 ; DBA-Zypern Art. 15 Abs. 1, 2; Protokoll zum DBA-Zypern;

Gründe: