FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.07.2011
2 K 123/10
Normen:
UmwStG § 4; EStG §§ 4 Abs. 1 u. Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 770

Nachträgliche Änderung der Gewinnermittlungsart

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.07.2011 - Aktenzeichen 2 K 123/10

DRsp Nr. 2013/6579

Nachträgliche Änderung der Gewinnermittlungsart

Der nachträgliche Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nicht möglich. Der Kläger hatte sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2005 wirksam und damit bindend ausgeübt, so dass eine Teilwertabschreibung der GmbH-Beteiligung ausschied.

Normenkette:

UmwStG § 4; EStG §§ 4 Abs. 1 u. Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob nachträglich ein Wechsel der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG für das Kalenderjahr 2005 bzw. eine Abschreibung der Beteiligung auch bei einer Einnahmen-Überschussrechnung möglich war.