FG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2014
11 K 3615/13 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1; HGB § 255 Abs. 1; BewG § 9 Abs. 2 S. 1;

Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die Kapitalrücklage zur Ablösung von Gesellschaftersicherheiten - Nicht wesentlich beteiligter Erblasser als ursprünglicher Sicherungsgeber - Werthaltigkeit des übergegangenen Rückgriffanspruches

FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2014 - Aktenzeichen 11 K 3615/13 E

DRsp Nr. 2015/18972

Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung – Zuführung in die Kapitalrücklage zur Ablösung von Gesellschaftersicherheiten – Nicht wesentlich beteiligter Erblasser als ursprünglicher Sicherungsgeber – Werthaltigkeit des übergegangenen Rückgriffanspruches

Eine Zuführung des GmbH-Gesellschafters in die Kapitalrücklage und deren anschließende Weiterleitung an die Bank zur Ablösung von auf ererbtem Grundsbesitz lastenden, für Darlehensverbindlichkeiten der GmbH bestellten Grundschulden führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, wenn dem Gesellschafter bereits im Zeitpunkt des Erbfalls bei Verwertung der Sicherheit durch die Bank kein werthaltiger Rückgriffsanspruch gegen die GmbH aus dem Sicherungsvertrag zugestanden hätte. War der Erblasser als ursprünglicher Sicherungsgeber zu keinem Zeitpunkt wesentlicher Beteiligter der GmbH, gehört der bis zum Erbfall eingetretene Wertverlust des Rückgriffsanspruches zur steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Vermögenssphäre.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1; HGB § 255 Abs. 1; BewG § 9 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand