FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.11.2002
2 K 128/02
Normen:
AO § 175 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 406

Nachträgliche Beseitigung eines wirtschaftlichen Ereignisses als rückwirkendes Ereignis

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 2 K 128/02

DRsp Nr. 2003/4045

Nachträgliche Beseitigung eines wirtschaftlichen Ereignisses als rückwirkendes Ereignis

Die nachträgliche Beseitigung des eingetretenen wirtschaftlichen Ergebnisses bei fehlendem Rechtsgeschäft ist als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung zu werten.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger (Kl.) begehrt mit seiner Klage, dass die für die Monate Mai und Dezember 1993 abgegebenen berichtigten Lohnsteuer(LSt)-Anmeldungen dergestalt geändert werden, dass die ursprünglich angemeldeten Beträge gelten.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Kl. ist ein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragener Verein. Der Zweck besteht in der Förderung der ....

Der Kl. gab für die Monate Mai 1993 (am 8. Juni 1993) und Dezember 1993 (am 7. Januar 1994) LSt-Anmeldungen in Höhe von 45.805,62 DM bzw. 96.186,42 DM LSt ab. Diese Anmeldungen wurden am 15. Februar 1995 berichtigt und zusätzlich Direktversicherungsbeiträge in Höhe von 124.089,40 DM (05/93) und 124.000 DM (12/93) der pauschalen LSt (§40b Einkommensteuergesetz - EStG - in der für das Streitjahr gültigen Fassung) in Höhe von 15 % unterworfen: LSt nunmehr 5/93 64.419,03 DM und 12/93 114.786,42 DM.