FG München - Beschluss vom 10.12.2002
6 V 3858/02
Normen:
EStG § 15a Abs. 4 ;

Nachträgliche Feststellung verrechenbarer Verluste; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997 und 1998 ...

FG München, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 6 V 3858/02

DRsp Nr. 2003/3281

Nachträgliche Feststellung verrechenbarer Verluste; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997 und 1998 ...

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt nachträglich einen Bescheid über die Feststellung eines verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG erlassen darf, wenn zuvor ein bestandskräftiger Gewinnfeststellungsbescheid ergangen ist und dort in der Rubrik, die für verrechenbare Verluste vorgesehen ist, keine Eintragungen enthalten sind.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4 ;

Tatbestand:

I.

Im Einspruchsverfahren ist streitig, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) nachträglich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung eines verrechenbares Verlustes nach § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erlassen durfte.