Nachträgliche Feststellung verrechenbarer Verluste; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997 und 1998 ...
FG München, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 6 V 3858/02
DRsp Nr. 2003/3281
Nachträgliche Feststellung verrechenbarer Verluste; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997 und 1998 ...
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt nachträglich einen Bescheid über die Feststellung eines verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4EStG erlassen darf, wenn zuvor ein bestandskräftiger Gewinnfeststellungsbescheid ergangen ist und dort in der Rubrik, die für verrechenbare Verluste vorgesehen ist, keine Eintragungen enthalten sind.
Im Einspruchsverfahren ist streitig, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) nachträglich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung eines verrechenbares Verlustes nach § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erlassen durfte.
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