Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
B e s c h l u s s:
Das Verfahren wird, soweit der Kläger die Klage in der mündlichen Verhandlung bezüglich des Lebensversicherungsvertrages LV 1xxx zurückgenommen hat, eingestellt
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