FG Sachsen - Urteil vom 16.12.2021
4 K 1348/20
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 7;

Nachweis der Verwendung eines Traktors in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb

FG Sachsen, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 4 K 1348/20

DRsp Nr. 2022/3750

Nachweis der Verwendung eines Traktors in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 7;

Tatbestand

Die Klägerin ist seit dem 28.06.2018 Halterin des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen A). Dabei handelt es sich um einen Ackerschlepper Agrotron M 640, Hersteller Deutz-Fahr. Streitig ist, ob die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 7 KraftStG erfüllt sind.

Die Klägerin betreibt unter der Adresse A-Str. in F. ein Unternehmen zum Verkauf, zur Vermietung und zur Reparatur von Motorgeräten aller Art für Bauwirtschaft und Landschaftspflege sowie eine Werkstatt zur Motorenreparatur.