BFH vom 21.03.1995
III R 141/93

Nachweis von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland

BFH, vom 21.03.1995 - Aktenzeichen III R 141/93

DRsp Nr. 1997/8402

Nachweis von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer die Mitnahme von Bargeld anläßlich von Familienheimfahrten zur Unterstützung seiner im Ausland lebenden Familie geltend macht, kann grundsätzlich von der Mitnahme je eines Nettomonatslohns pro tatsächlich durchgeführter Fahrt für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer am Ort des Haushalts des Ehegatten lebender Angehöriger ausgegangen werden. Die Beweiserleichterung gilt insoweit, als der Betrag von vier Nettomonatslöhnen insgesamt nicht überschritten wird.

Für die Praxis: