FG Köln - Urteil vom 20.11.2013
3 K 2762/10
Normen:
EStG § 34 Abs 2 Nr 4;

Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigungen über zwei Kalenderjahre nicht tarifbegünstigt

FG Köln, Urteil vom 20.11.2013 - Aktenzeichen 3 K 2762/10

DRsp Nr. 2014/13334

Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigungen über zwei Kalenderjahre nicht tarifbegünstigt

Nachzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung über zwei Kalenderjahre sind nicht tarifbegünstigt i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.

Normenkette:

EStG § 34 Abs 2 Nr 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob Nachzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung über zwei Veranlagungszeiträume als außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzuerkennen sind.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die eine psychotherapeutische Praxis betreibt. Alleinige Gesellschafter der Klägerin sind zu gleichen Teilen die Eheleute A und A1. Die Gesellschafter besitzen jeweils eine eigene Kassenzulassung zur Abrechnung ihrer Einnahmen. Diese werden durch Leistungen der beiden Gesellschafter in einer gemeinsamen psychotherapeutischen Praxis erzielt und im Rahmen der Feststellungserklärung der GbR veranlagt. Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelt die Klägerin durch Einnahme-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG.