FG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2002
11 K 335/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 901
EFG 2003, 597

Nebenberuflicher Fachbuchautor; Autorentätigkeit; Nordseeinsel; Reisekosten - Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen Syltaufenthalt sind als Betriebsausgaben abziehbar

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 11 K 335/02

DRsp Nr. 2003/5643

Nebenberuflicher Fachbuchautor; Autorentätigkeit; Nordseeinsel; Reisekosten - Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen Syltaufenthalt sind als Betriebsausgaben abziehbar

1. Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Zweck zugrunde liegt, sind i.d.R. ausschließlich der betrieblichen (beruflichen) Sphäre zuzuordnen, selbst wenn die Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden. 2. Reist ein nebenberuflich tätiger Fachbuchautor nach Sylt, um dort die Zweitauflage seines Fachbuches zu erstellen, die anschließend wirtschaftlich ausgewertet wird und zu steuerpflichtigen Einnahmen führt und macht er diese Reise ohne seine Familie, so sind die Aufenthaltstage auf Sylt als "Arbeitstage" im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit zu werten. 3. Der Umstand, dass die Insel Sylt ein bekannter Touristen- und Erholungsort ist, muss dem nicht entgegenstehen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen des Klägers anlässlich eines Hotelaufenthaltes auf Sylt im Jahr 2001 als Betriebsausgaben abziehbar sind.