Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Landgerichts Hanau - 3. Zivilkammer - vom 25. April 2017 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 291.000 € für die Gerichtsgebühren und 585.319,39 € für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 1 und 2, wobei 310.500 € auf die Vertretung des Beteiligten zu 1 und 274.819,39 € auf die Vertretung der Beteiligten zu 2 entfallen.
I.
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