Der Einkommensteuerbescheid vom 21.7.1998 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 31.5.1999 dahin geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mietaufwendungen in Höhe von DM 4.896,00 als weitere Werbungskosten anerkannt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|