An der B-GbR, die 1978 gegründet wurde, sind die Geschwister J B., I B. und TB. zu je 1/3 als Gesellschafter beteiligt.
Im Streitjahr erzielte die B-GbR durch die Vermietung bebauter Grundstücke Einkünfte, die sie in der Steuererklärung - wie in den Vorjahren - als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärte. Daneben wurden (negative) Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Be. GbR als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt sowie geringfügig Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zu den umschriebenen Vermietungseinkünften gehören auch diejenigen aus der Vermietung einer Rathauserweiterung in P. sowie aus der Vermietung des Straßenverkehrsamtes in P. Für die genannten Objekte ist zwischen den Beteiligten streitig, ob es sich insoweit um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt mit der Folge, dass dann sämtliche Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb anzusehen wären (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
Rathauserweiterungsbau P.
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