Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Halle vom 29. September 2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Halle. In der Sache geht es ihm um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Kosten, die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts angefallen sind.
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