EuGH - Urteil vom 21.11.2002
Rs C-436/00
Normen:
EG Art. 43 Art. 46 Art. 48 Art. 56 Art. 58 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 400
Vorinstanzen:
Regeringsrätt (Schweden) - Beschluss vom 01.11.2000,

Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Steuervergünstigungen bei der Übertragung von Aktien zu einem ermäßigten Preis auf Gesellschaften, an denen der Übertragende beteiligt ist

EuGH, Urteil vom 21.11.2002 - Aktenzeichen Rs C-436/00

DRsp Nr. 2004/8477

Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Steuervergünstigungen bei der Übertragung von Aktien zu einem ermäßigten Preis auf Gesellschaften, an denen der Übertragende beteiligt ist

[X, Y gegen Riksskatteverk] 1. Die Artikel 43 EG und 48 EG stehen nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, wonach im Fall einer Übertragung von Aktien zu einem ermäßigten Preis der Übertragende für die Besteuerung des Gewinns aus diesen Aktien von der Vergünstigung eines Steueraufschubs ausgeschlossen ist, wenn die Aktien auf eine ausländische juristische Person, an der der Übertragende unmittelbar oder mittelbar Anteile besitzt - sofern ihm diese Beteiligung einen Einfluss auf die Entscheidungen dieser ausländischen juristischen Person ermöglicht und er durch sie deren Tätigkeiten bestimmen kann -, oder auf eine schwedische Aktiengesellschaft, die die Tochtergesellschaft einer solchen ausländischen juristischen Person ist, übertragen wurden.