BFH - Beschluß vom 18.12.1998
III S 7/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 945

Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

BFH, Beschluß vom 18.12.1998 - Aktenzeichen III S 7/98

DRsp Nr. 1999/4196

Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

1. Für den Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren besteht kein Vertretungszwang.2. Das Ablehnungsverfahren soll nicht gegen unrichtige Rechtsauffassung eines Richters schützen.3. Ein Ablehnungsgesuch kann nur in zulässiger Weise wiederholt werden, wenn neue Ablehnungsgründe oder Beweismittel geltend gemacht werden. Es kann auch genügen, die bisherigen Ablehnungsgründe zu ergänzen.

Gründe: