FG Niedersachsen, vom 13.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 150/09
Notwendigkeit der Formulierung einer grundsätzlich bedeutsamen Frage in der Beschwerdebegründung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Finanzgerichtsbarkeit
BFH, Beschluss vom 30.11.2011 - Aktenzeichen VII B 99/11
DRsp Nr. 2012/5106
Notwendigkeit der Formulierung einer grundsätzlich bedeutsamen Frage in der Beschwerdebegründung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Finanzgerichtsbarkeit
1. NV: In einem zu Umsatzsteuerzwecken gebildeten Organkreis bleibt die zivilrechtliche Selbständigkeit von Organträgern und Organgesellschaft erhalten.2. NV: Eine in einen Organkreis eingebundene Organgesellschaft, die zusammen mit einer anderen Gesellschaft ein Konsortium bildet, kann in analoger Anwendung von § 128 Abs. 1HGB für Steuerschulden des Konsortiums in Anspruch genommen werden.