Nutzung eines steuerbefreiten Anhängers unter Erhebung eines unzureichend erhöhten Anhängerzuschlags
FG Saarland, Urteil vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 1 K 99/00
DRsp Nr. 2001/8845
Nutzung eines steuerbefreiten Anhängers unter Erhebung eines unzureichend erhöhten Anhängerzuschlags
Die Vorschrift des § 10 Abs. 4KraftStG ist dahin auszulegen, dass für einen Anhänger die Kraftfahrzeugsteuer zu erheben ist, sobald der Anhänger entgegen der in dem Antrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KraftStG erklärten Absicht im Inland hinter einer Zugmaschine verwendet wird, für die ein --ausreichender-- Anhängerzuschlag nach § 10 Abs. 3KraftStG nicht festgesetzt worden ist, und zwar für einen Monat. Sofern in dem sich an diesen Monatszeitraum anschließenden Monatszeitraum erneut eine solche Verwendung durchgeführt wird, ist die Steuer für einen weiteren Monatszeitraum zu entrichten (hier: Nachträgliche Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer nach § 10 Abs. 4KraftStG für drei 24 t-Sattelanhänger, da diese u.a. auch von Zugmaschinen mitgeführt wurden, für die kein oder ein zur niedriger Anhängerzuschlag beantragt und festgesetzt war).