BFH - Beschluss vom 29.11.2005
X B 175/00
Normen:
FGO § 56 § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 594
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 17.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1241/98

NZB: Änderungsbescheid während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

BFH, Beschluss vom 29.11.2005 - Aktenzeichen X B 175/00

DRsp Nr. 2006/118

NZB: Änderungsbescheid während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

Ergeht während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde ein Änderungsbescheid des FA, den die Kl. nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemäß § 68 FGO a.F. gemacht sondern dagegen Einspruch eingelegt haben, so wird die Nichtzulassungsbeschwerde nach Eintritt der Bestandskraft des Änderungsbescheides wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.

Normenkette:

FGO § 56 § 68 ;

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1996 vom 7. April 1999 abgewiesen. Das Urteil wurde ihnen am 1. Dezember 1999 zugestellt. Dagegen haben die Kläger mit Schriftsatz vom 22. Dezember 1999 Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt und diese auch rechtzeitig begründet.